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E-Auto-Förderung

Die staatliche E-Auto-Förderung für Elektro- und Plug-In-Hybrid-Neuwagen ist in Planung.


Bald bis zu 6.000 € Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines neuen Elroq, Enyaq, Enyaq Coupé oder bis zu 4.500 € für Modelle mit Plug in Hybrid Antrieb sichern. Erfahren Sie mehr zur geplanten E-Auto-Förderung1 für Privatkunden.


Förderbedingungen und -konditionen⁠²

Damit der Umstieg auf die E-Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, plant die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos zu fördern. Das gilt natürlich auch für unsere vollelektrischen Elroq, Enyaq und Enyaq Coupé Modelle und Plug-in-Hybride. Wir informieren Sie über die aktuell geplanten Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Förderbedingungen

- Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden

- Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) und einer Mindesthaltedauer von 36 Monaten.

- REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km

- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 €.


BEV Förderkonditionen für Privatpersonen

BEV Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
  Bis zu 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
  45.001 € – 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
  60.001 € – 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
  80.001 € – 85.000 € Nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
  85.001 € – 90.000 € Nicht förderfähig Nicht förderfähig 4.000 €
  90.001 € und darüber Nicht förderfähig Nicht förderfähig Nicht förderfähig


PHEV Förderkonditionen für Privatpersonen

PHEV (oder REEV*) Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
  Bis zu 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
  45.001 € – 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
  60.001 € – 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
  80.001 € – 85.000 € Nicht förderfähig 2.000 € 2.500 €
  85.001 € – 90.000 € Nicht förderfähig Nicht förderfähig 2.500 €
  90.001 € und darüber Nicht förderfähig Nicht förderfähig Nicht förderfähig


FAQ

zur E‑Auto-Förderung

Weitere Informationen zur neuen E‑Auto-Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.

Mehr erfahren

Škoda Elroq RS: Stromverbrauch (kombiniert): 16,4 – 17,2 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 523 – 546 km.

*Range Extended Electric Vehicle

¹ Vorbehaltlich beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU Kommission. Nur für Privatkunden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €, erhöht um jeweils 5.000 € für bis zu zwei Kinder (max. 90.000 €). Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern sie max. 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen.

Die Förderung umfasst eine Basisprämie (3.000 € für E Fahrzeuge, 1.500 € für PHEV), einen Kinderbonus von bis zu 1.000 € sowie eine einkommensabhängige Zusatzförderung von bis zu 2.000 €. Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 möglich und können bis zu einem Jahr rückwirkend gestellt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2029. Weitere Details, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Nachweispflichten, werden mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie bekannt gegeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.

² Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind.

Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis.

Bitte beachten Sie auch unseren Konfigurator für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.